Anlagenüberprüfungen

Artikel vom 11. November 2019
Wasser/Abwasser: Aufbereitung und Reinigung

Im August 2017 trat die 42. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider in Kraft, laut der alle Anlagen, die vor dem 19. August 2011 in Betrieb genommen wurden, zwingend von zertifizierten Fachleuten überprüft werden müssen. Außerdem hat jeder Anlagenbetreiber die Verpflichtung, eine Hygienegefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die genannten Anlagen müssen so ausgelegt, errichtet und betrieben werden, dass Verunreinigungen des Nutzwassers (Kühlwasser bzw. Waschflüssigkeit) durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, vermieden werden. Dem Betreiber obliegt hierbei eine besondere Verantwortung, die unter anderem die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person, die Führung eines Betriebstagebuchs, die Anzeige von Anlagen über das Webportal Kavka, die Beauftragung einer externen Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs regelmäßig alle fünf Jahre nach Inbetriebnahme bzw. bei Bestandsanlagen altersabhängig fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, die zweiwöchentliche Durchführung betriebsinterner Überprüfungen chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen, regelmäßige Laboruntersuchungen bezüglich allgemeiner Koloniezahl und Legionellen sowie die Information der zuständigen Behörde bei Überschreitung des Maßnahmenwertes für die Konzentration für Legionellen im Nutzwasser umfasst. Bei deutschlandweiten Schulungen und Seminaren erläutern die Spezialisten von Schweitzer-Chemie die Inhalte der Verordnung im Detail und geben anhand konkreter Beispiele Hinweise zur korrekten Einhaltung der Verordnung. Die Veranstaltungen richten sich an Sicherheitsfachkräfte, Planer, Meister, Techniker, Anlagenbauer, Systemhersteller und Betreiber. Das Unternehmen veröffentlicht die aktuellen Termine und Veranstaltungsorte auf seiner Website.

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